Risiken der Erdgasförderung

Die Erdgas- und Erdölförderung spielt im Landkreis Verden eine große Rolle. Deshalb arbeite ich besonders intensiv an diesem Thema und konnte durch viele Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgerinitiativen für meinen roten Rucksack schon einiges umsetzen.

 

Dank an erdgaskritische Bürgerinitiativen / Risiken der Erdgasförderung aufgezeigt (16.02.2022):

Ich danke Martin Busch von der Bürgerinitiative „Walle gegen Gasbohren“ dafür, dass er bei einer Anhörung am Montag (14.2.2022) im Landtag die Risiken der Erdgasförderung für die Menschen im Landkreis Verden sehr deutlich aufgezeigt hat. Martin Busch war auf Initiative von mir zu einem 20minütigen Vortrag in den Landtag eingeladen worden. Darüber hinaus wurden Vertreterinnen und Vertreter der Erdgas- und Chemieindustrie, der Wasserwirtschaft sowie die Deutsche Umwelthilfe angehört.

Jetzt werde ich gemeinsam mit meinen Landtagskolleginnen und Landtagskollegen die Anhörung auswerten, damit wir den vorliegenden Änderungsantrag auf Grundlage der Anhörung noch verbessern können. Ich hoffe, dass es für diese Verbesserungen auch Unterstützung vom Koalitionspartner im Land, der CDU, geben wird. Martin Busch hat die Risiken der Erdgasförderung, insbesondere das Erdbebenrisiko eindrucksvoll aufgezeigt. Das gibt mir Rückenwind  für die weitere Arbeit am Änderungsantrag. Von Seiten der Erdgasindustrie wurde in der Anhörung auf meine Nachfrage hin zugegeben, dass die Industrie das Ausbleiben von Erdbeben nicht garantieren kann. Zu den Ideen, die ich zum Änderungsantragsentwurf aus der Anhörung mitgenommen habe, gehört, dass noch mehr zur Verringerung des Erdbebenrisikos getan werden muss. Die längst überfällige Modernisierung des Bundesbergrechts sollte in unserem Landtagsantrag noch stärker herausgestellt werden und Niedersachsen eine entsprechende Bundesratsinitiative ergreifen. Gleichzeitig freue ich mich, dass eine Modernisierung des Bundesbergrechts Teil der Koalitionsvereinbarung der Ampel in Berlin ist. Wir brauchen endlich Fortschritt und mehr Transparenz im Bundesbergrecht, aber auch mehr Sicherheit rund um die bestehenden Erdgasförderstätten. Ich freue mich, dass ich mit Unterstützung von erdgaskritischen Bürgerinitiativen aus dem Landkreis eine große Messkampagne rund um Erdgas- und Erdölförderstätten durchgesetzt habe. Dafür sind 1,9 Mio. im Doppelhaushalt 2022/23 und in der mittelfristigen Planung eine Fortsetzung der Messkampagne vorgesehen. Mein Ziel aber ist es, dass wir so bald wie möglich hier in der Region aus der Erdgasförderung aussteigen können. Deswegen ist es mir wichtig, die Energiewende gemeinsam mit den Menschen und örtlichen Unternehmen voranzutreiben.

 

Messinitiative rund um Erdgasförderstätten im Entwurf für Landeshaushalt ab 2022 Liebetruth, Klingbeil und Zinke begrüßen Haushaltsansatz der Landesregierung (21.09.2021):

Auf eine gemeinsam mit Bürgerinitiativen aus der Region geplante Messkampagne des Landes rund um Erdgas- und Erdölförderstätten machen der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil sowie der SPD-Landtagsabgeordneten Sebastian Zinke und ich aufmerksam: Im Entwurf der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2022/23 sind 1,9 Mio für eine Messkampagne zum Emissionsmonitoring rund um Erdgas- und Erdölförderplätze vorgesehen, davon 1,2 Millionen für 2022 und 0,7 für 2023. In der mittelfristigen Planung für die Folgejahre ist eine Fortsetzung der Messkampagne vorgesehen. Ziel ist es, die Sicherheit bestehender Förderstätten zu erhöhen. Um das zu erreichen, hatten Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen u. a. aus den Landkreisen Verden, Rotenburg und dem Heidekreis in den vergangenen anderthalb Jahren auf meine Einladung unterstützt von Sebastian Zinke am Konzept einer mehrjährigen repräsentativen Messkampagne des Landes rund um Erdgas- und Erdölförderstätten mitgearbeitet.

Mich freut sehr, dass die Landesregierung unser Konzept aufgegriffen hat, das von Bürgerinitiativen, meinem Kollegen Sebastian Zinke, dem Landesbergamt, Gewerbeaufsicht und dem Gesundheitsministerium gemeinsam erarbeitet wurden. Hintergrund ist unser Landtagsbeschluss vom Dezember 2019. Damals haben wir die Landesregierung aufgefordert,eine Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen und für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen.

Die veranschlagten Haushaltsmittel sind für ein Programm des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für ein repräsentatives Monitoring der an Erdgas- und Erdölförderplätzen entstehenden Emissionen vorgesehen. Die Konzeption des Monitorings ist auf den Zeitraum von 2022 bis 2030 ausgelegt. Die gewonnenen Messwerte bzw. Messergebnisse sollen der Öffentlichkeit über geeignete Kanäle zugänglich gemacht werden. Das Monitoringprogramm soll durch einen noch zu benennenden Beirat unter Beteiligung von Bürgerinitiativen fachlich begleitet werden. Die Haushaltsmittel werden insbesondere für das zusätzlich zur Steuerung und Durchführung benötigte Personal im LBEG, für externe Dienstleister im Bereich der Durchführung der Messungen, für die Anschaffung, Wartung und Pflege der benötigten Messtechnik und für die Systeme zur Bereitstellung der gewonnenen Daten für die Öffentlichkeit benötigt.

 

Keine neuen Erdgasbohrungen in Wasserschutzgebieten (29.03.2021):

Die durch unseren Umweltminister Olaf Lies erreichte Zusage der Förderindustrie keine neuen Bohrungen in Wasserschutzgebieten zu beantragen, ist ein wichtiger Schritt nach vorn zu mehr Trinkwasserschutz. Schließlich liegen mehr als ein Drittel der niedersächsischen Erdgasreserven unter Wasserschutzgebieten.

Die Zusage ist Teil eines Zehn-Punkte-Plans, der auf Initiative von Minister Olaf Lies nach einem intensiven Diskussionsprozess zwischen der Landesregierung, den Wasserverbänden, den Sozialpartnern und der Erdgas- und Erdölförderindustrie abgestimmt und verabschiedet wurde. Teil der Vereinbarung ist die Zusage der Förderindustrie, keine Neubohrungen mit Bohransatzpunkten in bestehenden Wasserschutzgebieten zu beantragen. Für bereits bestehende Bohrungen wie im Verdener Wasserschutzgebiet Panzenberg sieht die Vereinbarung erhöhte Sicherheitsanforderungen durch zusätzliche Sachverständigenkontrollen und technische Überwachungsmaßnahmen während der Förderung vor. Das technische Regelwerk für die Förderung in Wasserschutzgebieten soll weiterentwickelt und entsprechend angewendet werden. Für Ablenkungen aus existierenden Bohrungen in Wasserschutzgebieten und beim Unterbohren von Wasserschutzgebieten wird die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt.

Ein rechtssicheres gesetzliches Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten wäre am ehesten auf Bundesebene zum Beispiel im Wasserhaushaltsgesetz möglich. Ziel der jetzt bei uns in Niedersachsen geschlossenen Vereinbarung ist es, den auf Landesebene im Koalitionsvertrag verankerten Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung landesweit bestmöglich besser umzusetzen als bisher. Ausgangspunkt für die von Olaf Lies geführten Verhandlungen und damit auch den jetzt erreichten Fortschritt war die Kreisverdener Idee, den Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung durchzusetzen, die ich in meinem roten Rucksack mit nach Hannover genommen hatte und die daraufhin erst im SPD-Regierungsprogramm und dann im Koalitionsvertrag verankert wurde.

Auch wenn die Vereinbarung zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen vorsieht: Ich bedauere, dass Unternehmen der Erdgasindustrie wie Wintershall DEA bisher nicht aufhören wollen aus ihren Bestandsbohrungen wie im Verdener Wasserschutzgebiet Panzenberg weiter Erdgas zu fördern. Gar keine Förderung in Wasserschutzgebieten wäre für den Trinkwasserschutz wie auch den Schutz unserer Region vor Erdbeben der sicherste Weg. Aber auch ohne dass darüber auf Landesebene zum jetzigen Zeitpunkt Einigkeit erzielt werden konnte, hat Wintershall DEA immer noch die Chance endlich seiner Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt in der Region nachzukommen und die Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten ein für alle Mal zu beenden. Wintershall DEA sollte diese Chance unverzüglich nutzen und auf klimafreundlichere Energieträger setzen.

 

Erdgasförderung: Etappensieg aber noch keine Entwarnung für kreisverdener Bevölkerung (Stand 16.10.2020):

Leider ist die aktuelle Mitteilung von Wintershall Dea, das Unternehmen will die Erlaubnis in den beiden Gebieten „Unterweser“ und „Werder“ nach Erdgas und Erdöl zu suchen, vorzeitig zurückgeben, zwar ein Etappensieg, aber noch kein Grund zur Entwarnung für die Kreisverdener Bevölkerung. Dafür gibt es zwei Gründe:

Erstens ist nicht auszuschließen, dass sich ein anderes Unternehmen um die Explorationserlaubnisse „Werder“ und „Unterweser“ bemüht, nachdem Wintershall Dea zu dem Schluss gekommen ist, es bestehe nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, innerhalb der beiden Gebiete ein neues Erdgasfeld zu entdecken, aus dem wirtschaftlich erfolgreich gefördert werden könne.
Zweitens nennt Wintershall Dea die bestehende Kreisverdener Erdgasförderung trotz aller Erdbebenereignisse und anderer Risiken und negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt als eines von  drei „Kern-Assets“ der Wintershall Dea in Deutschland. Der Leiter des Deutschlandgeschäftes von Wintershall Dea weist sogar darauf hin, dass sei das Ergebnis einer detaillierten Prüfung aller inländischen Aktivitäten des Unternehmens. Von einer Einsicht, dass die Erdgasförderung im dicht besiedelten Landkreis Verden angesichts der Erdbebenereignisse und Risiken für das Grundwasser ein Auslaufmodell sein muss, ist bei Wintershall Dea keine Spur. Selbst im Trinkwasserschutzgebiet Panzenberg fördert das Unternehmen weiter Erdgas, obwohl spätestens die Korrosionsschäden an Rohren bei der Erdölförderung von Wintershall Dea in Emlichheim gezeigt haben, wie die Sicherheitsvorkehrungen der Firma versagen können.

Wintershall Dea sollte sich endlich zukunftsfähige Geschäftsfelder jenseits der Erdgas- und Erdölförderung suchen, mit denen das Unternehmen Mensch und Umwelt dient, statt sie weiter rücksichtslos Risiken auszusetzen. Solange weiter im Landkreis Verden Erdgas gefördert wird und der bundesweite Rechtsrahmen den Interessen der Erdgas- und Erdölindustrie Vorrang einräumt vor dem Gesundheitsschutz, sollten alle, die das mit Sorge sehen, trotz des aktuellen Etappensieges gemeinsam dranbleiben an dem Thema. An dieser Stelle möchte ich aber auch all denjenigen danken, die sich in den vergangenen Jahren gegen die Risiken der Erdgasförderung in unserer Region engagiert haben.

 

Bundesratsinitiative (29.09.2020): 

Eine Bundesratsinitiative für eine generelle Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Erdgasbohrungen sowie eine bessere Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesberggesetz vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas hatte Ende 2019 der Landtag auf meine Initiative gefordert. Gemeinsam mit dem Axel Miesner (CDU), Vorsitzender des Umweltausschusses des Landtag, hatte ich den Landtagsbeschluss durchgesetzt.

Am 18.09. brachte die Niedersächsische Landesregierung daraufhin den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in den Bundesrat ein. Nach der Einbringung werden die Vorschläge des Landes Niedersachsen im Wirtschafts- und im Umweltausschuss des Bundesrates beraten, bevor das Bundesratsplenum darüber abstimmen wird.
Die Einbringung der niedersächsischen Bundesratsinitiativen ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Wer mehr Rechte und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Erdgasindustrie durchsetzen will, muss den Rechtsrahmen auf Bundesebene ändern. Das Bundesberggesetz ist völlig veraltet und auch sonst gibt es da einiges zu verbessern.

 

Entschließungsantrag: Den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen durchsetzen (18.12.2019): 

In der Dezember-Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages hat der Landtag auf Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU konkrete Schritte beschlossen, mit denen der Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung in Zukunft besser umgesetzt werden soll.

Die SPD-Fraktion setzt sich für die Menschen in den von Erdgas- und Erdölförderung betroffenen Regionen ein. Niedersachsen wird einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, demzufolge künftig alle Erdgas- und Erdölbohrungen unabhängig von ihrer Fördermenge oder Tiefe einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden sollen. Zu diesem wichtigen Schritt nach vorn hat der Landtag die Landesregierung heute aufgefordert. Bis das Bundesrecht entsprechend geändert ist, gilt seit Montag dieser Woche eine Übergangsregelung für Wasserschutzgebiete. In Wasserschutzgebieten haben wir in Niedersachsen seit dieser Woche eine De-Facto-Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Landesregierung wurde vom Landtag aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Erdbeben vorzulegen, die durch Erdgasförderung hervorgerufen werden. Mein Heimatort Kirchlinteln war am 20. November 2019 von zwei Erdbeben mit der Stärke 3,0 bzw. 3,2 betroffen, die durch Erdgasförderung hervorgerufen wurden.

Im Jahr 2017 stammten allein 94 Prozent der deutschen Erdgasproduktion sowie 35 Prozent der deutschen Erdölproduktion aus Niedersachsen. Wenngleich in Niedersachsen seit mehreren Jahrzehnten Erdgas und Erdöl gefördert werden, bestehen trotz fortschreitender Technologien noch immer Restrisiken für die Unversehrtheit des Trinkwassers. Auch die Gefahr von durch Erdgasförderung hervorgerufenen Erdbeben ist gegenwärtig.

Ebenfalls macht sich der Landtag auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion für eine Änderung des Bundesberggesetzes stark. Diese soll, wie von Bürgerinitiativen vielfach gefordert, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend machen. In Bezug auf die Sicherheit bestehender Förderplätze hat der Landtag in seiner heutigen Sitzung die Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen und für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen.

Bislang ist es so, dass für Erdgasförderstätten ein Mindestabstand von 100 bis 200 Metern zu Wohnhäusern erforderlich ist. Vor dem Hintergrund der Abstandsstudie zum möglichen Zusammenhang zwischen der Häufung hämatologischer Krebserkrankungen und der Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten fordert der Landtag nun die Landesregierung auf, eine Erhöhung des Mindestabstandes auf 2.000 Meter zur Wohnbebauung zu prüfen.
Im von Umweltminister Olaf Lies eingeladenen Dialog zum Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung wird die Frage eines Verbots der Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten weiter diskutiert werden.

Der Entschließungsantrag kann hier nachgelesen werden: 18-05198

 

Wintershall DEA ist unglaubwürdig solange Bohrvorhaben im Wasserschutzgebiet bleiben (08.12.2019):

Wintershall Dea muss seinen Worten umgehend Taten folgen lassen. Nachdem das Unternehmen nun angekündigt hat, seine Produktion in den Erdgasfeldern Völkersen und Völkersen-Nord nicht weiter auszubauen, muss das Unternehmen endlich seine Pläne für eine neue Bohrung Z 12 im Verdener Wasserschutzgebiet Panzenberg ersatzlos aufgeben. Alles andere wäre unglaubwürdig. Denn bei der geplanten neuen Bohrung im Wasserschutzgebiet handelt es sich zweifellos um einen weiteren Ausbau der Erdgasproduktion im Erdgasfeld Völkersen. Jede Bohrung birgt immer ein Risiko. Das Risiko im Verdener Wasserschutzgebiet Panzenberg, wo unweit eines Trinkwasserbrunnens schon große Mengen Lagerstättenabwasser aus der Erdgasfördung verpresst wurden, darf durch eine weitere Bohrung nicht noch weiter erhöht werden.

Warum das Erdgasunternehmen seine Ankündigung auf das Erdgasfeld Völkersen beschränkt und in anderen Teilen unseres Verdichtungsraumes um Bremen an der Erkundung des Geländes für neue Erdgasbohrungen festhalten will, ist nicht nachvollziehbar. Es hat sich doch gerade gezeigt, dass Erdgasförderung angesichts der geologischen Gegebenheiten in unserer Region Erdbeben nach sich zieht. Deswegen muss die Erdgasförderung in unserer Region so schnell wie möglich beendet werden – so wie vom Verdener Kreistag einstimmig gefordert.

Auf Landesebene werde ich mich weiter für ein gesetzliches Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten einsetzen. Das ist die zuverlässigste Art und Weise, dem Vorrang des Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen noch besser Geltung zu verschaffen. Auf meine Anregung hin, haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU einen Antrag in den Landtag eingebracht, demzufolge die Landesregierung zeitnah wirksame Maßnahmen gegen Erdbeben vorlegen soll. Der Antrag wird noch im Dezember im Landtag diskutiert und zur Abstimmung gestellt. Der Ausstieg aus der Erdgasförderung sollte in Wasserschutzgebieten beginnen. Angesichts des Klimawandels sind wir auf die knappe Ressource Wasser umso mehr angewiesen. Um zum Kampf gegen den Klimawandel beizutragen, mache ich mich dafür stark, dass Niedersachsen früher als im bisher geplanten Jahr 2050 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt wird.

Außerdem wurde der Abschlussbericht der Studie zur Wohnnähe in Zusammenhang mit Krebshäufungen und der Erdöl- und Erdgasförderung. Zur Studie hier entlang.

 

Entschließungsantrag auf meine Initiative im Landtag (27.11.2019): 

Auf meine Initiative hin haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU heute beschlossen, wie der Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung durchgesetzt werden soll. Die Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen vorzulegen, wie die Bevölkerung künftig vor Erdbeben geschützt werden soll. Der Fraktionsbeschluss wird am kommenden Montag, 2.12. in den öffentlich tagenden Umweltausschuss des Landtags eingebracht und soll Mitte Dezember im Landtagsplenum beschlossen werden.

„Der heutige Beschluss der Regierungslandtagsfraktionen ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Mir kam es zum einen darauf an, dass die Landesregierung eine Vervielfachung des bisher viel zu geringen Mindestabstands von 100 bis 200 Meter von Erdgasförderstätten zur Wohnbebauung prüft. Im Entschließungsantrag fordern wir von der Landesregierung zum anderen eine Initiative mit dem Ziel, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen, für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen und die Messwerte öffentlich zugänglich zu machen. Dafür haben Kreisverdener und Kreisrotenburger Bürgerinitiativen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie schon Vorarbeit geleistet, auf die es nun aufzubauen gilt.

Mich freut es sehr, dass die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion heute auch beschlossen haben, die Landesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes in den Bundesrat einzubringen. Er soll, wie von Bürgerinitiativen in den Landkreisen Verden, Rotenburg und Osterholz vielfach gefordert, darauf abzielen, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend zu machen und dem Vorrang des Trinkwasser- und Gesundheitsschutz vor wirtschaftlichen Interessen Geltung zu verschaffen. Die Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Bundesebene sollen so geändert werden, dass für alle Bohrungen – egal ob zur Aufsuchung, wissenschaftlichen Erprobung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas, einschließlich Sauergas, unabhängig von der Fördermenge und der Tiefe – eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgeschrieben wird. Weitere Bohrungen und Bohrvorhaben in räumlicher Nähe müssen auch im Rahmen einer UVP berücksichtigt werden. Auf entsprechende Änderungen der UVP-Richtlinie der Europäischen Union (EU) soll hingewirkt werden. Das ist ein großer Erfolg.

Was ein generelles Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten angeht, bleibe ich dran. Das gilt auch für den von uns im Verdener Kreistag gemeinsam geforderten vollständigen Ausstieg aus der Erdgasförderung im Verdichtungsraum um Bremen. Hier bleiben dicke Bretter zu bohren.

 

Zwischenstand (12.09.2019): 

Emlichheim scheint weit weg vom Landkreis Verden. Und doch sollte es uns zu denken geben, was in den vergangenen Jahren dort geschehen konnte und nun bekannt wurde: Über mehrere Jahre hinweg (!) konnten bei einer Einpressbohrung im dortigen Erdölfeld unbemerkt insgesamt 140.000 bis 220.000 Kubikmeter Lagerstättenabwasser in den Untergrund austreten. So etwas wie in Emlichheim darf nicht passieren, aber es ist passiert. Und genau deswegen ist es so wichtig, dass wir uns im Landkreis Verden weiter gemeinsam über Parteigrenzen hinweg gegen die Erdgasförderung in unserer dicht besiedelten Region vorgehen. Solange hier in der Region noch Erdgas gefördert wird, sollte es uns gemeinsam darum gehen, die Risiken der Erdgasförderung wo immer möglich einzudämmen.

Meine Erwartung an die Aufsichtsbehörde Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist: Schäden wie der Austritt solch großer Mengen Lagerstättenwasser müssen verhindert werden, bevor sie solch unfassbar große Dimensionen annehmen. Dazu darf das LBEG nicht auf das Wohlwollen von Erdgas- und Erdölindustrie angewiesen sein. Im Wirtschaftsausschuss des Landtages habe ich das sehr deutlich gemacht. Danach hat das LBEG die Meldepflichten für die Unternehmen verschärft. Weitere Schritte müssen dringend folgen.

Leider gibt es noch immer keine Entwarnung, was den möglichen Zusammenhang zwischen der Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten und der Häufung hämatologischer Krebserkrankungen angeht. Überdurchschnittlich viele Frauen, die an hämatologischen Krebserkrankungen leiden, leben der sogenannten „Abstandsstudie“ von Ende 2018 zufolge im Umkreis von höchstens einem Kilometer von einer Erdgasförderanlage entfernt. Grundlage für die Berechnung waren Daten aus 15 Landkreisen, darunter die Landkreise Verden Rotenburg. Warum das so ist, muss dringend weiter erforscht werden. Eine weitere Studie im Auftrag des Sozialministeriums dazu läuft. Gleichzeitig müssen wir auch hier und jetzt Konsequenzen aus dem ziehen, was wir wissen:

Solange ein Zusammenhang zwischen der Häufung hämatologischer Krebserkrankungen und der Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten nicht ausgeschlossen werden kann, muss die Erdgasindustrie ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Menschen hier in der Region anerkennen und auf neue Bohrungen und Vorbereitungen auf neue Bohrungen verzichten, auch im Erlaubnisfeld Unterweser. Von der Landesregierung, allen voran Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, erwarte ich, dass er Druck ausübt auf die Erdgasindustrie für ein solches Moratorium. Der Gesundheitsschutz muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen!

Zweitens muss aber auch der in Niedersachsen mit 100 Metern im Außenbereich und 200 Metern bei Wohngebieten verschwindend geringe Mindestabstand von Erdgasförderstätten zu Wohngebieten vervielfacht werden. Da sich beim in der Abstandsstudie untersuchten Mindestabstand von einem Kilometer Auffälligkeiten ergeben haben, muss der Mindestabstand auf wenigstens zwei Kilometer, am besten deutlich mehr angehoben werden.

Drittens fordere ich, dass die Sicherheit rund um Erdgasförderstätten verbessert wird, solange in Niedersachsen Erdgas gefördert wird. Es freut mich, dass das Niedersächsische Wirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang einen Vorschlag aufgreifen will, den ich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von erdgaskritischen Bürgerinitiativen aus dem Kreis Verden in einem Gespräch mit dem LBEG entwickelt habe: Die Erdgasindustrie soll in einen Fonds einzahlen, damit von unabhängiger Seite mehr Messungen an Erdgasförderstellen durchgeführt werden und Transparenz für die Bevölkerung durch eine Veröffentlichung der Messwerte geschaffen wird. Ziele müssen höhere Sicherheitsstandards und mehr Transparenz bei der Erdgasförderung sein. Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Lindner hat mir geantwortet, ihm sei

‚bewusst, dass die in den niedersächsischen Erdgasförderregionen lebenden Bürgerinnen und Bürger ein großes Interesse an einer unabhängigen und möglichst transparenten Kontrolle möglicher Umweltauswirkungen der Erdgasförderung haben. Vor diesem Hintergrund greife ich Ihren Vorschlag der Einrichtung eines industriefinanzierten Fonds zur Durchführung von geeigneten Emissionsüberwachungsmaßnahmen bei der Erdgasförderung gern auf. Ich kann Ihnen versichern, dass ich gemeinsam mit dem Unternehmerverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz umsetzbare Möglichkeiten einer Messüberwachung von Schadstoffemissionen der Erdgasförderung eruieren und prüfen werde‘

Ich werde im Landtag weiter dafür kämpfen, dass Konsequenzen gezogen werden, aus dem, was wir zum Zusammenhang von Krebshäufung und Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten wissen. In Wasserschutzgebieten muss Erdgasförderung schnellstmöglich ganz verboten werden!

 

Landes-SPD einstimmig für schnelles Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten – Antrag der Kreisverdener SPD erfolgreich (12.11.2018):

Es gibt Bewegung auf Landesebene mit Blick auf das Thema Trinkwasserschutz und Erdgasförderung: Nachdem kürzlich der Verdener Kreistag einstimmig u. a. eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen für ein generelles Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten gefordert hatte, ist der SPD-Landesparteirat dieser Forderung vor wenigen Tagen ebenfalls einstimmig gefolgt.

Dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor der Gasförderung hat, haben SPD und CDU auf Anregung der Kreisverdener SPD hin im niedersächsischen Koalitionsvertrag vereinbart. Wiederum auf Antrag der Kreisverdener SPD hin hat der SPD-Landesparteirat nun vor wenigen Tagen einstimmig gefordert, dass dieser absolute Vorrang des Trinkwasserschutzes schnell und konsequent umgesetzt wird. Zur Umsetzung dieser Ziele prüfe die Landesregierung wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ob ein Verbot des Bohrens nach Erdgas und Erdöl in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen rechtssicher in die „Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten“ aufgenommen werden kann.

Ich setze mich dafür ein, dass die Landesregierung diese Prüfung so schnell wie möglich abschließt. Eine landesweit einheitliche Verbotsregelung muss jedoch den durch das Oberverwaltungsgericht in Bezug auf das unter Rot-Grün eingeführte landesweite Verbot von Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten entwickelten  rechtlichen Anforderungen genügen. Sie bedarf deshalb gründlicher Vorbereitung und rechtssicherer Begründungen, damit sie auch möglichen Klagen standhält. Schnellschüsse helfen deshalb nicht weiter und würden vor den Gerichten keinen Bestand haben. Wie auch in anderen Bereichen bedarf es hier des ‚Bohrens dicker Bretter‘ und eines sorgfältigen Vorgehens. Die SPD-Landtagsfraktion und ich persönlich werden hier am Ball bleiben.

Parallel zur Prüfung durch die Landesregierung wird in der SPD-Landtagsfraktion an einem Entschließungsantrag für den Landtag zur politischen Unterstützung eines Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten gearbeitet. Dass die Landesregierung Umweltverbände, Wasserwirtschaft, Kommunen, Landvolk, Erdgasindustrie und weitere Beteiligte an einen Tisch geholt hat, um sachlich und transparent über negative Folgen der Erdgasförderung für Mensch und Natur zu reden, ist sinnvoll. Denn auch mit einem Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten sind noch nicht alle Probleme gelöst, die Erdgasförderung gerade in dichter besiedelten Regionen wie dem Landkreis Verden nach sich zieht. Meinen Informationen zufolge ist die Landesregierung weiter mit Wintershall-DEA im Gespräch, damit das Unternehmen doch noch freiwillig für die von ihm beabsichtigte neue Bohrung im Wasserschutzgebiet Panzenberg eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführt. Es wäre ein gutes Signal, wenn endlich – wie parteiübergreifend einstimmig vom Verdener Kreistag gefordert – mit Hilfe einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem geregelten Verfahren Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in dieser Sache erreicht werden könnte.

 

Aus dem roten Rucksack in den Koalitionsvertrag (21.11.2017):

Im Regierungsprogramm, das die Niedersachsen-SPD gerade in Hannover beschlossen hat, finden sich zahlreiche Vorhaben, die auf Ideen und Anregungen aus dem Landkreis Verden zurückgehen. Von SPD-Landtagskandidatin Dörte Liebetruth aus Kirchlinteln waren sie zuvor in ihrem roten Rucksack gesammelt und anschließend als Vorhaben für die nächste Landtagswahlperiode auf Landesebene eingebracht worden. Das Regierungsprogramm wird Grundlage der SPD, wenn die Partei nach der Landtagswahl am 15. Oktober Koalitionsverhandlungen führt. Zu den Kreisverdener Anregungen im SPD-Regierungsprogramm gehört die Abschaffung der Kindergartengebühren auf Kosten des Landes, die u. a. bei einem Kindergartenelternabend in Kirchlinteln gefordert worden war. Nachdem die Studiengebühren von Rot-Grün in Niedersachsen in der vergangenen Wahlperiode abgeschafft worden, müsse nun bei den Kleineren dafür gesorgt werden, dass Bildung nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhänge, war Dörte Liebetruth mit auf den Weg gegeben worden.

„Gebührenfreie gute Bildung ist neben Investitionen in die soziale Infrastruktur und Verkehrsinfrastruktur einer unserer SPD-Schwerpunkte zur Landtagswahl“, so Dörte Liebetruth. Dazu passend sei die kostenlose Schülerbeförderung auch für Oberstufenschüler, die u. a. aus der Samtgemeinde Thedinghausen und der Gemeinde Dörverden mehrfach an die Landtagskandidatin herangetragen wurde, von der Niedersachsen-SPD ebenfalls als Vorhaben für die nächste Wahlperiode beschlossen worden. Außerdem konnte Dörte Liebetruth in das Regierungsprogramm zum Thema Schienenausbau entlang der Alpha E-Variante ein klares Bekenntnis zu den Bedingungen der hiesigen Region (wie etwa Vollschutz vor Bahnlärm) verankern, die im Dialogforum Schiene Nord vereinbart wurden. Zum Thema Erdgasförderung bekräftigte die Landes-SPD auf Kreisverdener Anregung hin, dass sie die Förderung von Erdgas innerhalb von Wasserschutzgebieten ablehne. Es solle geprüft werden, ob es – um den Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung sicherzustellen – erforderlich ist, in die „Niedersächsische Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)“ ein Verbot des Bohrens nach Erdgas in Wasserschutzgebieten jeder Art aufzunehmen. Dörte Liebetruths Fazit: „Dieses Regierungsprogramm steht für Zusammenhalt und Zukunft. Dafür lohnt es sich gemeinsam mit Landesvater Stephan Weil zu kämpfen!“

 

Aus dem roten Rucksack ins Wahlprogramm (04.09.2017):

Im Regierungsprogramm, das die Niedersachsen-SPD gerade in Hannover beschlossen hat, finden sich zahlreiche Vorhaben, die auf Ideen und Anregungen aus dem Landkreis Verden zurückgehen. Von SPD-Landtagskandidatin Dörte Liebetruth aus Kirchlinteln waren sie zuvor in ihrem roten Rucksack gesammelt und anschließend als Vorhaben für die nächste Landtagswahlperiode auf Landesebene eingebracht worden. Das Regierungsprogramm wird Grundlage der SPD, wenn die Partei nach der Landtagswahl am 15. Oktober Koalitionsverhandlungen führt. Zu den Kreisverdener Anregungen im SPD-Regierungsprogramm gehört die Abschaffung der Kindergartengebühren auf Kosten des Landes, die u. a. bei einem Kindergartenelternabend in Kirchlinteln gefordert worden war. Nachdem die Studiengebühren von Rot-Grün in Niedersachsen in der vergangenen Wahlperiode abgeschafft worden, müsse nun bei den Kleineren dafür gesorgt werden, dass Bildung nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhänge, war Dörte Liebetruth mit auf den Weg gegeben worden.

„Gebührenfreie gute Bildung ist neben Investitionen in die soziale Infrastruktur und Verkehrsinfrastruktur einer unserer SPD-Schwerpunkte zur Landtagswahl“, so Dörte Liebetruth. Dazu passend sei die kostenlose Schülerbeförderung auch für Oberstufenschüler, die u. a. aus der Samtgemeinde Thedinghausen und der Gemeinde Dörverden mehrfach an die Landtagskandidatin herangetragen wurde, von der Niedersachsen-SPD ebenfalls als Vorhaben für die nächste Wahlperiode beschlossen worden. Außerdem konnte Dörte Liebetruth in das Regierungsprogramm zum Thema Schienenausbau entlang der Alpha E-Variante ein klares Bekenntnis zu den Bedingungen der hiesigen Region (wie etwa Vollschutz vor Bahnlärm) verankern, die im Dialogforum Schiene Nord vereinbart wurden. Zum Thema Erdgasförderung bekräftigte die Landes-SPD auf Kreisverdener Anregung hin, dass sie die Förderung von Erdgas innerhalb von Wasserschutzgebieten ablehne. Es solle geprüft werden, ob es – um den Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung sicherzustellen – erforderlich ist, in die „Niedersächsische Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)“ ein Verbot des Bohrens nach Erdgas in Wasserschutzgebieten jeder Art aufzunehmen. Dörte Liebetruths Fazit: „Dieses Regierungsprogramm steht für Zusammenhalt und Zukunft. Dafür lohnt es sich gemeinsam mit Landesvater Stephan Weil zu kämpfen!“