Ihr Besuch im Kreistag

Es besteht die Möglichkeit, bei öffentlichen Ausschusssitzungen und öffentlichen Kreistagssitzungen als Besucherin oder Besucher teilzunehmen. Die Termine zu den einzelnen Sitzungen finden Sie hier.

Außerdem finden vor Beginn und nach Ende einer öffentlichen Kreistagssitzung eine Einwohnerfragestunde von jeweils maximal 15 Minuten statt. Die Fragestunde wird von der/dem Vorsitzenden des Kreistags geleitet. Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner des Landkreises ist es gestattet, eine Frage zum Beratungsgegenstand einer Kreistagssitzung oder einer anderen Angelegenheit des Landkreises zu stellen. Eine Zusatzfrage, die sich auf die erste Frage besteht, ist möglich.