Für eine gute Zukunft im Landkreis Verden sind gerechte sowie kostengünstige Bildungs- und Betreuungsangebote sehr wichtig. In meinem roten Rucksack konnte ich immer wieder Ideen und Anregungen zu diesen Themen mit in den Niedersächsischen Landtag nehmen.
Weitere 178.000 Euro für die Digitalisierung an Schulen in Verden und der Samtgemeinde Thedinghausen (31.08.2022):
Weitere 178.000 Euro erhalten Schulen aus der Stadt Verden und der Samtgemeinde Thedinghausen aktuell aus dem Digitalpakt wie ich vom Niedersächsischen Kultusminister Grant Hendrik Tonne erfuhr. Bei früheren Förderentscheidungen waren Schulen im Landkreis Verden ebenfalls schon mit Fördermitteln bedacht worden. Nun werden alle betroffenen Schulen laut Auskunft des Kultusministeriums mit der Summe gefördert, die sie in dieser Runde beim Land beantragt haben: Nun profitiert auch die Gudewill-Oberschule in Thedinghausen mit 100.000 Euro. Die Ilse-Lichtenstein-Rother-Grundschule in Riede und die Grundschule Blender werden mit je 25.000 Euro gefördert. Die Verdener Campus-Oberschule bekommt 28.000 Euro.
Ich freue mich mit allen Schulen, die jetzt Unterstützung aus dem Digitalpakt erhalten. Dass wir gemeinsam die digitale Infrastruktur unserer Schulen stärken, das ist unverzichtbar. Gerade in den vergangenen Jahren der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig die Digitalisierung an Schulen für ein zeitgemäßes Lernen ist. Diejenigen im Landkreis Verden, die noch keine Förderungen aus dem Digitalpakt beantragt haben, ermutige ich, das noch zu tun. Wenn die Kreisverdener Kommunen für die ihnen zustehenden Mittel Anträge stellen, bin ich zuversichtlich, dass auch weitere Schulen eine Förderzusage erhalten werden. Damit bringen wir die Schulen im Landkreis Verden auf den neusten Stand! Mit Hilfe des DigitalPakts Schule können in ganz Niedersachsen Schulen mit moderner Technik ausgestattet werden. Für Niedersachsen stehen im Rahmen des DigitalPakts Schule mehr als 500 Millionen Euro zur Verfügung: Über 470 Millionen Euro an Bundesmitteln und weitere mehr als 52 Millionen Euro an Landesmitteln.
Über 177.000 Euro für die Digitalisierung an Schulen im Landkreis Verden (26.08.2022):
Über 177.000 Euro erhalten Schulen aus dem Landkreis Verden aktuell aus dem Digitalpakt wie ich vom Niedersächsischen Kultusminister Grant Hendrik Tonne erfuhr. Bei früheren Förderentscheidungen waren Schulen im Landkreis Verden ebenfalls schon mit Fördermitteln bedacht worden. Nun werden alle betroffenen Schulen laut Auskunft des Kultusministeriums mit der Summe gefördert, die sie in dieser Runde beim Land beantragt haben: So erhält die Lintler Geest-Schule in der Gemeinde Kirchlinteln mehr als 56.000 Euro. Außerdem bekommt die Schule am Lindhoop, ebenfalls in der Gemeinde Kirchlinteln, ca. 80.000 Euro aus dem DigitalPakt. Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule wird mit 11.000 Euro und die Grundschule am Sachsenhain mit 30.000 Euro gefördert. Beide sind in der Stadt Verden ansässig. Gerade in den vergangenen Jahren der Corona-Pandemie konnten wir sehen, wie wichtig die Digitalisierung an Schulen für ein zeitgemäßes Lernen ist. Ich beglückwünsche alle Schulen, die Mittel erhalten haben. Sofern die Kreisverdener Kommunen für die ihnen zustehenden Mittel Anträge stellen, bin ich zuversichtlich, dass auch weitere Schulen eine Förderzusage erhalten werden. Damit bringen wir die Schulen im Landkreis Verden auf den neusten Stand! Mit Hilfe des DigitalPakts Schule können in ganz Niedersachsen Schulen mit moderner Technik ausgestattet werden. Insgesamt werden so rund 500 Millionen Euro Fördermittel in Niedersachsen investiert, um die Digitalisierung des Bildungswesens voranzubringen.
Kostenlose Tablets für Schülerinnen und Schüler: Anregung des Kreiselternrates im Regierungsprogramm (02.06.2022):
Um die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu verbessern, sind eine digitale Lehrmittelfreiheit sowie kostenlose Tablets für alle Schülerinnen und Schüler in den heutigen digitalen Zeiten dringend notwendig. Das sehe ich genau wie der Kreiselternrat Verden. Die Idee des Kreiselternrates habe ich deswegen in meinem roten Rucksack mit in die Landespolitik genommen. Im SPD-Landesvorstand konnte ich erreichen, dass die Idee im Entwurf des neuen Regierungsprogramms zur Landtagswahl verankert wurde. Am 22. Mai hat der SPD-Landesparteitag in Hildesheim den SPD-Regierungsprogrammentwurf mit dieser Idee beschlossen. Die dort verankerte Idee ist, dass das Land auf Kosten des Landes einen Leasing-Vertrag mit einem externen Anbieter abschließt. Dieser Anbieter soll gleichzeitig auch die Wartung der Geräte übernehmen.
Auszug aus dem am 22. Mai 2022 beschlossenen SPD-Regierungsprogramm für 2022 bis 2027:
„Digitales Lernen ist für uns ein klarer Bestandteil einer modernen Schule. Deswegen wollen wir die Medienbildung für die Schülerinnen und Schüler stärken und Teilhabe für alle ermöglichen. Gerechtigkeit in der Digitalisierung beginnt dabei beim Gerät. Wenn manche Eltern sich das beste Gerät leisten können und andere gar keines, dann ist bereits dadurch die Chancengleichheit der Kinder gefährdet. Deshalb streben wir die digitale Lernmittelfreiheit für Niedersachsen an, die die entsprechenden 1 Endgeräte und die Bereitstellung von inhaltlichen Angeboten umfassen soll. Wir beginnen dabei mit dem digitalen Endgerät, das wir jedem Kind anbieten. Wenn alle das gleiche Schul-Tablet nutzen, dann lässt es sich auch leichter lernen und nahtlos in den Unterricht integrieren. Deswegen werden wir alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen mit einem persönlichen digitalen Endgerät, also einem Tablet, ausstatten. In den Jahrgängen 1 und 2 werden die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler an den Umgang mit eigenen Geräten heranführen – mit Hilfe von schuleigenen Geräten. Ab Jahrgang 3 erhalten dann alle Schülerinnen und Schüler ein eigenes digitales Endgerät. Für dieses Vorhaben wird das Land die digitalen Endgeräte von einem externen Anbieter leasen und so den Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Hierdurch wird die Wartung der Geräte durch den externen Anbieter erfolgen, sodass weder Schulen noch Schulbehörden das dafür notwendige Personal vorhalten müssen. Nach einer mehrjährigen Nutzung sollen die Tablets durch neue Geräte ausgetauscht werden, damit die Geräte immer auf dem neusten Stand bleiben.
Einhergehend mit der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten werden wir für die Bereitstellung der inhaltlichen Angebote auch den Ausbau der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) weiter als wichtigste Gesamtlösung für das gemeinsame digitale Lernen voranbringen. Zudem streben wir die flächendeckende Einführung des Unterrichtsfachs Informatik an weiterführenden Schulen an.
Das Lernen mit digitalen Medien wird in Niedersachsen so zur Normalität und gleichzeitig stetig weiterentwickelt. Bei allem gilt als oberster Grundsatz: Jegliche Technik dient der Pädagogik.“
Neues Kita-Gesetz greift Anregung aus der Region auf (07.07.2021):
Das diese Woche vom Landtag verabschiedete „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ (NKiTaG) greift eine wichtige Anregung aus den Landkreisen Verden und Rotenburg auf. Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher hatten mir die Forderung an die Landespolitik mit in meinen roten Rucksack gegeben, dass in dem neuen Gesetz konkrete Schritte hin zu einer Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels gegangen werden müssen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom März 2021 wurde vom Landtag auf diese Anregung und ähnliche Hinweise aus anderen Teilen Niedersachsens hin noch deutlich verbessert. Mit dem neuen Kita-Gesetz haben wir nun einen Fahrplan für die Einführung der dritten Kraft in allen Kitas. Die Maßnahmen des Stufenplans werden die Erziehenden in ihrer täglichen Arbeit entlasten und so mehr Raum für die individuelle Förderung unserer Kinder schaffen.
Ziel des Stufenplans ist es, die Mindeststandards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel – also die Qualität der Betreuung in den Kitas – schrittweise zu verbessern. Die ersten beiden Stufen sind nun Teil des Gesetzes. Stufe 1 fördert die Schaffung von mindestens 2.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen ab dem 1. August 2023. In der zweiten Stufe greift die volle Finanzierung von Drittkräften mit maximal 20 Wochenstunden ab 1. August 2027.
Zusätzlich wurden mit dem Gesetz weitere Schritte zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sowie neue Mindeststandards für die Betreuungsqualität in der Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen beschlossen. Dazu zählen unter anderem der weitere Ausbau der vollschulischen Ausbildungskapazitäten, der begleitende Ausbau eines dualisierten Systems und die Gleichstellung von Rand- und Kernzeiten hinsichtlich der Personalausstattung.
Wir haben in den vergangenen Jahren die Betreuungsangebote bereits stark ausgebaut. Dadurch gibt es einen großen Bedarf an Fachkräften, der momentan nicht gedeckt werden kann. Der Stufenplan gibt uns Zeit, möglichst viele Menschen zu Erzieherinnen und Erziehern auszubilden. Darüber hinaus ist durch die Belastungen der Corona-Krise der Spielraum im Landeshaushalt stark eingeschränkt worden. Trotzdem tun wir das bestmögliche für die Bildung aller Kinder in Niedersachsen.
Mit der aktuellen Kita-Gesetzesnovelle konnten noch nicht alle Änderungsbedarfe aufgegriffen werden, die sich in knapp 30 Jahren angesammelt haben. Hintergrund, warum aber gerade jetzt dringend eine Neuregelung beschlossen werden musste, ist, dass der Bund die Länder verpflichtet hat, auch die Tagespflege landesgesetzlich zu regeln. Wäre das nicht geschehen, hätte Niedersachsen erhebliche Gelder an den Bund zurückzahlen müssen.
Anregungen zum Kita-Gesetz mit in den Landtag mitgenommen (27.04.2021):
Vielfältige Anregungen von Erzieherinnen und Erziehern sowie Eltern aus der Region zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz (NKiTaG) nahmen der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Politze und ich im Rahmen eines AnsprechBar-Themenabends entgegen, der kürzlich online stattfand. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird derzeit in den Ausschüssen im Landtag beraten; kurz vor der Sommerpause soll darüber entschieden werden. Hintergrund ist, dass der Bund die Länder verpflichtet hat, auch die Tagespflege landesgesetzlich zu regeln. Geschehe das nicht, müsse Niedersachsen erhebliche Gelder an den Bund zurückzahlen.
Zu den Anregungen, die Politze und ich nun mit in die weiteren Beratungen nehmen, gehört die Verbesserung des sogenannten Fachkraft-Kind-Schlüssels: Sowohl die anwesenden Eltern als auch die Fachkräfte machten sehr deutlich, wie wichtig ihnen entweder eine dritte Fachkraft in jeder Kitagruppe oder aber kleinere Gruppen sind. Stefan Politze berichtete, dass leider Gelder des Bundes aus dem Gute-Kita-Gesetz bisher bis 2023 befristet seien. Um eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Zeiten knapperer Kassen verlässlich per Gesetz absichern zu können, werden diese Gelder dringend benötigt, so Politze. Ein zweites Problem: Derzeit sei es trotz der inzwischen landesweit kostenfreien Erzieherausbildung und vom Land stark gesteigerter Ausbildungszahlen schwierig für Kommunen und freie Kita-Träger, genügend qualifiziertes Erzieherinnen und Erzieher zu finden. Wir machten deutlich: Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für einen Stufenplan hin zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels ein. Dazu sind wir mit Kultusminister Grant Hendrik Tonne intensiv im Gespräch.
Verbesserungsbedarf sahen die Gäste der Online-AnsprechBar auch beim Thema Inklusion im NKiTaG-Entwurf: Hier müsse ein klarer Rechtsanspruch eingefügt werden, dass auch Kinder mit Behinderung in jedem Fall die Chance bekommen, wohnortnah in der örtlichen Kita betreut zu werden, war die Forderung von Elternseite. An einer entsprechenden Änderung am Gesetzentwurf werde gerade gemeinsam mit Kultusminister Tonne gearbeitet, erläuterte daraufhin der Bildungsexperte Stefan Politze. Ich dankte für die Anregungen der anwesenden Eltern und Fachkräfte. In Anlehnung an Peter Struck machte ich darauf aufmerksam: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie der Gesetzentwurf in den Landtag hineingekommen ist. Das gelte auch für das NKiTaG, selbst wenn vielleicht nicht jeder Änderungsvorschlag am Ende aufgenommen werden könne. Nächste Etappe in den Landtagsberatungen ist eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf am 7. Mai im Kultusausschuss.
Debatte um Kindertagesstättengesetz hat erst begonnen (10.03.2021):
In vielen Kindertagesstätten der Region ist derzeit das künftige Kindertagesstättengesetz (NKiTaG) für Niedersachsen derzeit ein großes Thema. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Landesregierung am 9. März einen überarbeiteten „Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege“ beschlossen und zur Einbringung in den Landtag freigegeben hat. Vorher hatte das Kultusministerium Verbände angehört.
Jetzt erst, mit dem neuen Gesetzesentwurf der Landesregierung beginnt die Debatte bei uns im Landtag. Für mich ist klar: Frühkindliche Bildung und Betreuung stellen wichtige Weichen für die Zukunftschancen von Kindern. Gleichzeitig sind gute Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte in den Kitas entscheidend für die Kita-Qualität. Anregungen und Ideen zum neuen Entwurf des Kindertagesstättengesetzes nehme ich gern entgegen. Auch wenn nicht jeder Änderungswunsch am Ende aufgenommen werden kann, gilt: Nichts kommt aus dem Landtag heraus, wie es in den Landtag hineingegangen ist.
Das NKitaG regelt die landesweiten strukturellen Mindestanforderungen an Kindertageseinrichtungen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder überall ähnliche Bildungsangebote vorfinden können. Das Land hat sich gesetzlich gegenüber dem Bund verpflichtet, auch die Kindertagespflege bis zum 1. August 2021 landesgesetzlich zu regeln. Deswegen soll die Debatte über das Kindertagesstättengesetz spätestens diesen Sommer abgeschlossen werden.
Laut Landesregierung solle mit Hilfe des neuen Gesetzes Personal mit pädagogischer Vorbildung leichter in Kindertageseinrichtungen als pädagogische Fachkräfte eingestellt werden können. Neben der verstärkten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern soll so ein weiterer Beitrag geleistet werden, um den Fachkraftmangel abzumildern und damit die Kita-Qualität zu verbessern. Aufgenommen in den Gesetzentwurf wurde auch eine Landeselternvertretung (LEV) der niedersächsischen Kindertageseinrichtungen. Der jetzige Entwurf für ein neues NKiTaG markiert laut Landesregierung einen ersten wichtigen Schritt zur Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen. Dieser folgt auch der Devise, jetzt schnellstmöglich umzusetzen, was unter den gegebenen Umständen möglich ist. Es bleibt erklärtes Ziel, die frühkindliche Bildung und Betreuung der Kinder in Niedersachsen stetig weiter auszubauen und die Qualität der Betreuung weiter zu verbessern.
Grundschule Uphusen behält Schulleitung (09.02.2021):
Das gerade gut eingearbeitete neue Schulleitungstandem der Grundschule Uphusen bestehend aus Doris Trettin und Nina Recke kann an der Grundschule Uphusen bleiben, obwohl die Grundschule Uphusen derzeit vorübergehend weniger als 181 Schülerinnen und Schüler hat. Dafür habe ich mich erfolgreich bei Kultusminister Grant Hendrik Tonne eingesetzt und dafür hatten Eltern der Schule auch eine Petition an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung auf den Weg gebracht. Ich hatte mich im Dezember mit einem Schreiben an den Minister gewandt und im Januar sowie Anfang Februar dem Kultusministerium gegenüber immer wieder auf eine Lösung gedrungen. Die nun erreichte, auch coronabedingte Ausnahmegenehmigung sieht so aus, dass die Schulleiterin Doris Trettin an der Schule bleibt. Wenn die Schule wie von der Stadt Achim prognostiziert wieder eine Schülerzahl von über 180 haben wird, hat die Schule wieder die Möglichkeit hat, eine Konrektorin zu erhalten. Dann wird Nina Recke, die die Arbeit einer Konrektorin jetzt schon macht, als Konrektorin eingesetzt ohne nochmals das von ihr bereits absolvierte Prüfungsverfahren zu durchlaufen.
Die jetzt gemeinsam erreichte Entscheidung ermöglicht Verlässlichkeit in unruhigen Zeiten. Dem Kultusminister aber auch allen beteiligten Eltern, dem Kollegium der Grundschule Uphusen und Kommunalpolitikern, die sich der Sache angenommen hatten danke ich dafür, dass sie sich gemeinsam mit mir für eine gute Lösung an ihrer Schule stark gemacht haben. Die jetzt erreichte Entscheidung ist ein Zeichen der Verlässlichkeit in Pandemiezeiten – und ich sehe sie auch als Zeichen der Wertschätzung für die Leistungen dieses schon krisenbewährten neuen Schulleitungsteams.
Die Schülerzahlprognosen der Stadt Achim für die Grundschule Uphusen liegen in den kommenden sechs Schuljahren zum Teil sehr deutlich über der nach Anlage 1 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) für den Erhalt von Leitungsstellen entscheidenden Marke von mindestens 181 Schülerinnen und Schülern.
Förderung für Investitionen in Krippen und Kitas (28.01.2021):
Für Investitionen in die Kitas für ab 3 Jährige gibt es im Landkreis Verden bald 566.000 Euro Zuschüsse vom Bund; das entspricht einem Betrag von gut 100 Euro pro Kreisverdener Kita-Kind zwischen 3 Jahren und der Einschulung. Insgesamt stehen Niedersachsen 30 Millionen neue Bundesmittel für Investitionen in Kitas und weitere 64 Millionen für Investitionen in Krippen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 zur Verfügung. Ich danke allen Beschäftigten in den Kitas, die gerade in diesen Corona-Zeiten Außergewöhnliches leisten, dem Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil und den anderen Beteiligten auf Bundesebene für ihren Einsatz für die neuen Investmittel.
Während die Förderung im Krippenbereich über eine schon bestehende Förderrichtlinie zum Krippen-Ausbau laufe, ist das Kultusministerium für den Kita-Bereich derzeit in der Endabstimmung einer neuen Förderrichtlinie, die Anfang April 2021 in Kraft treten soll. Eine Förderung ist möglich für Kita-Betreuungsplätze, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. Mit Hilfe dieser Klausel kann also auch in bestehende Strukturen investiert werden. Auch Ausbau, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit sollen laut Richtlinienentwurf voraussichtlich förderfähig werden. Aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen müssen die Mittel leider schon bis zum 30. Juni 2021 gebunden werden.
Gebührenfreie Kitas (21.06.2018):
Ab August 2018 zahlen die Eltern auch im Landkreis Verden keine Kindergartengebühren mehr für drei- bis sechsjährige Kinder, die bis zu 8 Stunden in Kindertagesstätten betreut werden. Mit der jetzt vom Landtag mit meiner Unterstützung beschlossenen Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Kindergartengebühren nach monatelangen Verhandlungen endlich auch gesetzlich festgeschrieben. Die Beitragsfreiheit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer vollständig kostenfreien Bildung in Niedersachsen. Auf diese Weise entlasten wir viele junge Familien im Land stark. Damit setzen wir bereits zum Sommer 2018 eine wichtige Zusage von vor der Wahl um, die auf eine Anregung aus dem Landkreis Verden zurückgeht: Bei einem Kindergartenelternabend in Kirchlinteln, aber auch andernorts haben mir Eltern den dringenden Wunsch nach einer Abschaffung der Kindergartengebühren in meinen roten Rucksack mit auf den Weg gegeben. Daraufhin hatte ich mit der Kirchlintler SPD einen Beschluss der SPD Nord-Niedersachsen herbeigeführt, der dann von Ministerpräsident Stephan Weil ins Landeswahlprogramm der SPD, später in den Koalitionsvertrag aufgenommen und jetzt von uns als Gesetz beschlossen wurde.
Dem Gesetzesbeschluss vorangegangen war eine Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, die zukünftig einen fairen Ausgleich für die entfallenden Elternbeiträge erhalten. Der Personalkostenzuschuss an die Kommunen wird auf 55 Prozent sofort mehr als verdoppelt und später auf 58 Prozent gesteigert. Bestandteil der Einigung ist außerdem ein Härtefallfonds.
Mir ist aber bewusst, dass auch der neue sehr viel höhere Personalkostenzuschuss für mehrere Kommunen im Landkreis Verden leider nicht reichen wird. Deswegen habe ich mich im Vorfeld der Entscheidung intensiv für den Härtefallfonds eingesetzt. Auf Antrag bekommen Kommunen, denen Einnahmeausfälle in Höhe von mehr als 5 Prozent der bisherigen Beitragseinnahmen entstehen, diese Einnahmeausfälle zunächst einmal in den nächsten drei Jahren erstattet. Sollte der Betrag von 48 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren nicht ausreichen, muss aus meiner Sicht nachgelegt werden.
Neben der Beitragsfreiheit ist die Verlagerung der Sprachförderung von den Grundschulen an die Kindertagesstätten ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes. Mit diesem Schritt sorgen wir dafür, dass die Sprachförderung zukünftig dort stattfindet, wo sie am effektivsten wirken kann – bei den gut ausgebildeten Fachkräften in unseren Kindertagesstätten.
Auf den Weg gebracht wurden auch Investitionen und die geplante Verbesserung der Betreuungsqualität: Mit dem neuen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU, der jetzt in erster Lesung im Landtag beraten wurde, soll ein Stufenplan zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in unseren Kindergärten auf den Weg gebracht werden. Bereits mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 haben wir 60 Millionen Euro für rund 5.000 zusätzliche Krippenplätze in ganz Niedersachsen beschlossen. Kultusminister Grant-Henrik Tonne hat im März einen Niedersachsen-Plan für mehr Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen vorgestellt: Die Zahl der Ausbildungsplätze soll weiter gesteigert, eine dualisierte Form der Ausbildung ermöglicht, das Schulgeld abgeschafft und der Quereinstieg erleichtert werden. Schon heute lassen sich mehr als 14.000 junge Menschen in Niedersachsen zum Erzieher bzw. zur Erzieherin ausbilden. Das sind so viele wie nie zuvor. Mein Ziel ist es, dass am Ende alle Gewinner sind: Kinder, Eltern und die Beschäftigten in unseren Kindertagesstätten und Krippen, die mit ihrem großen Engagement dafür sorgen, dass unsere Kleinsten die bestmögliche Bildung erhalten.