Land fördert Azubi-Übernahme aus Insolvenzverfahren

Jugendliche, die in einem Betrieb ihre Ausbildung machen, der in die Insolvenz geht, sollen ihre Ausbildung erfolgreich beenden können. Das Land Niedersachsen fördert mit insgesamt 4 Mio. Euro bis 2027 Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzverfahren übernehmen. Vergeben werden die Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds+ (ESF+) ab sofort durch die NBank. Eine abgeschlossene Ausbildung verbessert die Zukunftschancen von jungen Menschen – und auch den Betrieben kann eine Azubi-Übernahme in Zeiten des Fachkräftemangels sehr weiterhelfen.

Bezuschusst wird die Fortführung einer begonnenen Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder Betriebsstilllegungen in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz (SeeArbG) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Gefördert werden dabei sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer.

Der neue Ausbildungsbetrieb oder die neue Ausbildungsstätte müssen in Niedersachsen angesiedelt sein. Außerdem müssen sie ihre Ausbildungsberechtigung und -eignung nachweisen. Laut Richtlinie erhalten die übernehmenden Ausbildungsbetriebe für die vertragliche Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anteilig einen Pauschalbetrag. Die Zuschusshöhe beträgt in den Landkreisen Verden und Rotenburg monatlich 600 Euro. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung ist online auf www.nBank.de erhältlich.