Wie ich aus dem Niedersächsischen Sozialministerium erfahren habe, hat sich der Krankenhaus-Planungsausschuss in seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, die vorrangige baufachliche Prüfung für das nächste Großprojekt der Aller-Weser-Klinik am Standort Verden vornehmen zu lassen: Konkret geht es um eine Modernisierung des Altbaus für die derzeit von einer voraussichtlichen Fördersumme des Landes in Höhe von 25 Millionen Euro ausgegangen wird. Damit die Patientinnen und Patienten im Landkreis Verden in Zukunft noch besser versorgt werden können, ist eine Modernisierung des Krankenhausaltbaus in der Kreisstadt unverzichtbar. Diese Idee hatte ich bei Besuchen vor Ort in meinem roten Rucksack mit in den Landtag genommen; dafür werde ich mich gemeinsam mit Gesundheitsministerin Daniela Behrens weiter intensiv einsetzen. Mit dem ‚grünen Licht‘ für die baufachliche Prüfung dieses nächsten Großprojekts der Aller-Weser-Klinik haben wir einen wichtigen Meilenstein für dieses neue Großprojekt erreicht. Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann.
Außerdem sind im Krankenhausinvestitionsprogramm 2022 weitere 5 Millionen Euro für den bereits laufenden Neubau des Bettenhauses und die OP-Traktmodernisierung vorgesehen. Der Landeszuschuss für dieses Projekt erhöht sich damit von 30 auf 35 Millionen Euro (siehe Anlage).
Das Krankenhaus-Investitionsprogramm des Landes wird am Ende von der Landesregierung beschlossen, aber der Landtag hat zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 5 Niedersächsisches Krankenhausgesetz – NKHG). Nach § 3 Abs. 1 S. 4 NKHG berät der Planungsausschuss das Fachministerium bei der Aufstellung des Investitionsprogramms. Neben dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gehören dem Krankenhaus-Planungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung und – mit beratender Stimme – die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen sowie das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium an.