Stufenplan für die Rückkehr Niedersachsens in den Alltag/Anregungen aus den Landkreisen Verden und Rotenburg

Am 04.05.2020 hat Ministerpräsident Stephan Weil gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister, der Gesundheitsministerin und dem Kultusminister in Hannover den Entwurf eines Stufenplanes für die Rückkehr Niedersachsens in den Alltag vorgestellt, in den zahlreiche Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aus den Landkreisen Verden und Rotenburg eingeflossen sind, die ich an den Chef der Staatskanzlei und den Chef des Krisenstabs der Landesregierung weitergeleitet habe (siehe untenstehenden Mailauszug vom 26. April; gelb markiert sind Anregungen, von denen schon klar ist, dass sie berücksichtigt worden sind). Dass das Land die Öffnung von SB-Autowaschanlagen, Freiluftsportanlagen und Einrichtungen wie das Wolfcenter ab dem 6. Mai unter Abstands- und Hygieneregeln wieder zulässt, war bereits am 30. April nach der Videokonferenz von Bund und Ländern öffentlich gemacht worden.
Der Entwurf des Stufenplans für Niedersachsen soll Gegenstand der Beratungen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am Mittwoch, 6.5. werden. Niedersachsen macht aber sein Vorgehen nicht in Gänze von dem Beschluss aller Länder und des Bundes abhängig.

Auszug aus der am 26. April 2020 an den Chef der Staatskanzlei Dr. Jörg Mielke und den Chef des Krisenstabs der Landesregierung Heiger Scholz versandten Mail:

In der Mail habe ich Anregungen zusammengestellt, die von Bürgerinnen und Bürgern aus den Landkreisen Verden und Rotenburg an mich herangetragen worden sind. Ich habe darum gebeten, diese Anregungen in die Vorbereitung der kommenden Gespräche zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern bzw. in die nächsten Änderung der „Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ („Corona-Verordnung“) mit einfließen zu lassen:

  1. Entlastung für Kinder und Familien:
    Viele Eltern und Alleinerziehenden berichten, dass die gleichzeitige Arbeit und Kinderbetreuung selbst wenn z. T. Homeoffice möglich ist, auf die Dauer an die Substanz geht. Das Verständnis für diese riesige Belastung der Kinder und Familien schwindet angesichts von Lockerungen in anderen Bereichen. (…)
    Um Entlastung für Kinder und Familien zu schaffen, rege ich folgende nächste Schritte an:
  • die Öffnung der Spielplätze, für die sich der MP bereits eingesetzt hat, nach der nächsten Runde der Regierungschefs von Bund und Ländern in Niedersachsen umsetzen, und am besten auch der Zoos (vgl. Schreiben des Wolfcenters Dörverden vom 22.4. an den MP).  
  • zur Notbetreuung eine Klarstellung in die MS-Verordnung aufnehmen, die das abbildet, was MK bisher in orientierenden Hinweisen an die Kommunen gegeben hat.
  • die Idee der Nachbarschaftsnetzwerke zur Kinderbetreuung, wie sie der Kultusminister in der PK am Freitag angekündigt hat, schnell realisieren oder zumindest den Eltern eine zeitliche Perspektive geben, wann sie mit mehr Entlastung rechnen können;
  • bald den Kommunen eine Perspektive zu geben, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen beispielsweise unter den Regeln der Notbetreuung der Grundschule in den Sommerferien Ferienbetreuung angeboten werden kann (z. B. eine freiwillige Sommerprojektwoche für die Vorschulkinder, die nach den Sommerferien in die Schule kommen).  

  1. Noch mehr Einheitlichkeit der Corona-Regelungen angrenzender Bundesländer:
    Es führt im Bremer Umland immer wieder zu großem Unverständnis und zehrt an der Akzeptanz der niedersächsischen Regelungen, wenn Bremen mehr erlaubt als Niedersachsen. Zwei Beispiele:
  2. a)Freiluftsportanlagen: Bremen hat in seiner aktuellen Corona-Verordnung vom 17. April die Öffnung von Freiluftsportanlagen erlaubt, sofern nachgewiesen wird, dass die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 3, online verfügbar unter https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_04_17_GBl_Nr_0026_signed.pdf ). Gleichzeitig ist es schwierig bei „kontaktlosen“ Freiluftsportarten wie Tennis oder Golf das Verbot zu rechtfertigen (unten in dieser Mail als Beispiel die Argumente eines Golfers).
  3. b)Selbstbedienungswaschanlagen sind in Bremen geöffnet, aber in Niedersachsen geschlossen, so dass es „Wanderungsbewegungen“ nach Bremen gibt (in Bezug auf Hamburg soll das auch so sein). Gleichzeitig ist eine Schließung der SB-Waschanlage unter Infektionsschutzgesichtspunkten schwer zu rechtfertigen: Die Betreiberin einer SB-Waschanlage schilderte mir, wie sie coronagerechte Abstands- und Hygieneregeln vor Schließung der SB-Waschanlagen bereits eingehalten hat: Jedem Kunden wurden vor Benutzung der SB-Waschanlage Einmal-Handschuhe ausgehändigt. Da die Kunden ohnehin einzeln in der „Waschbox“ ihre Autos waschen kommt es nicht zum Kontakt zwischen Kunden.

Die Anregung, die ich von vielen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bremer Umland weitergebe, ist…

  • die beiden genannten Unterschiede bei der nächsten Überarbeitung der niedersächsischen Corona-Verordnung zu beseitigen – möglichst auf dem Weg einer „Lockerung“ unserer jeweiligen niedersächsischen Regelung, weil in diesen beiden Fällen die striktere niedersächsische Regelung aus Gründen des Infektionsschutzes nicht erforderlich erscheint und nur schwer zu rechtfertigen ist;
  • Unterschiede in den Corona-Verordnungen zumindest zwischen den SPD-geführten Landesregierungen angrenzender Bundesländer zu vermeiden.

  1. Menschen mit Behinderungen noch mehr mitdenken:
    Danke, dass die Landesregierung über die Corona-Verordnung unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/informationen_in_leichter_sprache/die-krankheit-corona-virus-186744.html in leichter Sprache informiert. Es wäre wichtig, dass das fortgeführt wird und die Information bei alltagsrelevanten Verordnungsänderungen schnell auch in leichter Sprache verfügbar ist. Aber auch wenn man Menschen mit geistiger Behinderung die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in leichter Sprache erklärt, haben einige von ihnen große Schwierigkeiten, mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung umzugehen.

    Vor diesem Hintergrund gebe ich eine Anregung weiter, die von Eltern von Menschen mit Behinderung an mich herangetragen wurde, nämlich…

  • Schwerbehinderte und mit einem „H“ für „hilflos“ im Schwerbehindertenausweis und psychisch Erkrankte mit ärztlichem Attest von der „Maskenpflicht“ auszunehmen.

  1. Perspektiven für „coronagerechte“ Gastronomie und Freizeit:
    Wie eine Öffnung von Restaurants zu Zeiten von Corona möglich gemacht werden könnte, hat der Verdener Koch Wolfgang Pade in einem Video veranschaulicht, das sehr sehenswert und hier abrufbar ist:

 https://www.facebook.com/nicola.vanravenstein.5/videos/708162753262332/UzpfSTEwMDAwMjA3ODE5NTM0NzozMDM2MzU5MjMzMTA5OTg3/?__tn__=%2CdK*F-R&eid=ARBy7PIYN4mDr-uIhhbozEUBptWrLJgsz7ekNWmVFvYC5DPp9HQ5ZXnZ_ZlL0jiHa2Ohex9pLM9Afxoq
(Alternativ findet man das Video, wenn bei Google nach „wolfgang pade“ „gastronomie in coronazeiten“ sucht.) In dem Video weist Wolfgang Pade auch darauf hin, dass die Gastronomie bei einer Öffnung einige Tage Vorlauf benötigt.

Bei Autokinovorstellungen und Automusikfestivals, bei denen Gäste das Auto nicht verlassen, können Kontakte vermieden werden. Es wäre gut, wenn es hier zu einer Klarstellung käme, inwiefern solche Veranstaltungsformen (zumindest Autokinovorstellungen finden derzeit mancherorts in Niedersachsen statt) trotz Kontaktbeschränkungen zulässig sind.

Gedanken über Möglichkeiten des Trainings in Coronazeiten haben sich ebenso einige Fitnessstudios aus dem Landkreis Verden gemacht. Eines der Schreiben füge ich zur Information bei mit der Bitte, diese Überlegungen in die künftigen Überlegungen des Krisenstabs einfließen zu lassen.

Ich rege an, der Gastronomie in den kommenden Wochen eine – selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Entwicklung der Corona-Fallzahlen stehende – zeitliche Perspektive zu geben, wann sie, sofern Gaststätten besondere Hygiene- und Abstandsregeln einhalten können, trotz der Corona-Pandemie wieder öffnen kann.

Eine Klarstellung zu „Auto-Events“ wäre für die stark Corona-belastete Kino- und Eventbranche wichtig. Wenn Fitnessstudios aus Infektionsschutzgründen länger geschlossen bleiben müssen, dann wäre eine bundesländerübergreifende gemeinsame Regelung und Argumentation dazu sowie möglichst eine zeitliche Perspektive hilfreich.

                                                                                                                                                                    

  1. Medizinische Fußpflege auch durch Kosmetiker/innen wieder zulassen:
    Zahlreiche Anfragen aus den Landkreisen Verden und Rotenburg haben mich zum Thema Fußpflege erreicht. Von Diabetikern und einigen anderen Gruppen vor allem älterer Menschen wird Fußpflege dringend benötigt, auch wenn sie z. T. kein förmliches Rezept vorliegen haben sondern sich nur auf ärztlichen Rat hin regelmäßig von eine/r Kosmetiker/in behandeln lassen.

    Nachdem man Friseurdienstleistungen unter Coronaregeln wieder zugelassen hat und bevor man sonstige kosmetische Dienstleistungen wieder zulässt, wäre aus medizinischen Überlegungen gut, auch solche Fußpflegedienstleistungen (mit Mund-Nase-Schutz) zuzulassen, die nicht von Podolog/innen sondern von Kosmetiker/innen erbracht werden.