Seit Freitag, 27.3. können die Anträge auf Corona Soforthilfe auch per E-Mail eingereicht werden. Dies hatte ich am Donnerstag nach zahlreichen Hinweisen aus dem Landkreis Verden gegenüber Minister Althusmann so angeregt.
In einer Pressekonferenz hat NBank-Chef Michael Kiesewetter sich am Freitagnachmittag für das NBank-Server-Debakel der vergangenen Tage entschuldigt. Die NBank hat für Fragen rund um die Antragstellung eine Hotline eingerichtet, die jeweils von 8 bis 17 Uhr unter 0511 30031-333 erreichbar ist.
Ein Problem, auf das mich zahlreiche Unternehmen und Solo-Selbstständige aus den Landkreisen Verden und Rotenburg seit Donnerstag aufmerksam gemacht haben, ist leider auch mit dem neuen Antragsformular noch nicht gelöst: Auch im neuen Antragsformular ist eine Erklärung zu fehlendem Privat-/Geschäftsvermögen abzugeben, die zahlreichen Unternehmern und Solo-Selbstständigen Sorge bereitet. Ich habe u. a. deswegen am Donnerstag Wirtschaftsminister Bernd Althusmann angeschrieben. Es laufen – auch aufgrund von Hinweisen anderer Landtagsabgeordneter – noch politische Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium zur Problemlösung.
Per Erlass des Wirtschaftsministeriums an die NBank vom Donnerstag, 26.3. ist inzwischen aber geklärt, dass auch Kleinunternehmen/Selbstständige, die noch liquide jedoch wegen Corona in einer existenzbedrohlichen Lage sind, die Mittel beantragen können. Es gibt drei Kriterien, die alternativ zur Anwendung kommen können. Es ist also ausreichend, wenn eines der nachfolgenden Kriterien für die Antragstellerin/den Antragsteller zutrifft:
- In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr vor. (Rechenbeispiel: durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro; aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro)
- Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen.
- Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Für den Einsatz der vorhanden Eigenmittel gilt, dass bei Personengesellschaften ein kalkulatorisches Schonvermögen in Höhe von 1.180,00 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt des Inhabers sowie Mittel, die für die langfristige Altersversorgung gebunden sind (z.B. Aktien, Immobilien), nicht herangezogen werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage besonders von Unternehmern und Kulturschaffenden werde ich meine telefonische Bürgersprechstunde rund um die Landespolitik zu Corona und seinen Folgen nicht nur am Montag, 30. März sondern auch am Dienstag, 31. März von 16 bis 20 Uhr unter 0170 / 9000508 und 04231 / 9708721 wieder anbieten.