Weil ich nach Unterstützung für Familien derzeit oft gefragt werde: Nach geltender Rechtslage können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Betreuung ihrer Kinder für einen kurzen Zeitraum ohne Lohneinbußen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können (z.B. Ehepartner, Nachbarschaft). Auf die Betreuung durch Großeltern sollte verzichtet werden, da ältere Menschen erheblich durch das Virus gefährdet sind und deren Gesundheit besonders geschützt werden sollte. Es ist aber auch klar, dass diese rechtliche Möglichkeit nach § 616 BGB auf wenige, in der Regel zwei bis drei Tage, begrenzt ist.
Die Bundesregierung prüft derzeit intensiv Wege, wie unzumutbare Lohneinbußen im Falle von notwendiger Kinderbetreuung (aufgrund von Kita- und Schulschließungen) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermieden werden können. Es gab gestern eine gemeinsame Erklärung vom Bundesarbeitsministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium, Gewerkschaften und Arbeitgebern, in der es auch um das Thema geht. Mehr Infos dazu sind abrufbar unter:
https://www.bmas.de/…/Information…/informationen-corona.html
Wo möglich, können auch Homeoffice-Lösungen oder flexible Arbeitszeitregelungen dazu beitragen, die aktuelle Situation zu bewältigen.
Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (bspw. Pflegekräfte, Ärztinnen, Polizisten) gibt es bei uns in Niedersachsen die Notbetreuung in Kitas und Schulen bis 8. Klasse.