Landesausgleich für Kita-Beiträge

Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben wir in Niedersachsen zum 01. August 2018 die Kita-Gebühren abgeschafft.

Klar ist: Die Einnahmeausfälle, die den Kommunen durch die Abschaffung der Kindergartengebühren entstanden sind und weiter entstehen, müssen ausgeglichen werden. Die Kommunen erhalten deswegen seit Abschaffung der Kindergartengebühren vor gut einem Jahr Abschlagszahlungen. Darüber hinausgehende Einnahmeausfälle bekommen die Kommunen in Härtefällen erstattet. Nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes und Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat das Niedersächsische Kultusministerium den Entwurf einer Richtlinie zum Härtefallfonds (die sogenannte „Billigkeitsrichtlinie“) veröffentlicht. Kommunaler Spitzenverband ist auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, dem zum Beispiel die Gemeinde Kirchlinteln, die Samtgemeinde Thedinghausen und die Gemeinde Oyten angehören. Bis zum 15. September 2019 hatten die Kommunalen Spitzenverbände die Möglichkeit zum Entwurf der Richtlinie über den Härtefallfonds zur Abschaffung der Kindergartengebühren („Billigkeitsrichtlinie“) Stellung zu nehmen. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen vom Kultusministerium ausgewertet; sie fließen in die Endfassung der Richtlinie ein, an der gerade mit Hochdruck gearbeitet wird.

Wie zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, wird der Härtefallfonds zum Ausgleich der Kita-Gebührenausfälle zunächst für drei Jahre, also vom vergangenen Kindergartenjahr 2018/2019 bis einschließlich des Kindergartenjahres 2020/2021 greifen. Sollten die Gebührenausfälle nach Ablauf dieser Zeit nicht anderweitig vom Land ausgeglichen werden, dann setze ich mich beim Land dafür ein, dass der Härtefallfonds verlängert wird. Sollten wider Erwarten mehr Mittel aus dem Härtefallfonds beantragt werden, als verfügbar sind, sehe ich neuen Gesprächsbedarf zwischen Kommunen und Land Niedersachsen. Dann werde ich mich auf Landesebene dafür stark machen, dass jede Kommune die gemäß Härtefallrichtlinie beantragten Mittel in voller Höhe bekommt.

Die Verdener-Aller-Zeitung berichtet am 25.09.2019 – hier online nachzulesen