Liebetruth: Geld für moderne Schulinfrastruktur – Schulträger im Kreis Verden können profitieren

Mehrere Schulträger im Landkreis Verden können mit insgesamt knapp 2,7 Millionen Euro Fördergeld aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes (KIP II – Schulsanierungsprogramm) für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur rechnen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung, der nun in Kürze im Niedersächsischen Landtag beraten wird. Die vom Niedersächsischen Innenministerium vorgesehenen höchstmöglichen Fördersummen, die von den Schulträgern beantragt werden können, verteilen sich auf die Stadt Achim (391 102 Euro), die Gemeinden Dörverden (300 437 Euro) und Kirchlinteln (132 758 Euro), die Samtgemeinde Thedinghausen (195 639 Euro), die Flecken Langwedel (169 688 Euro) und Ottersberg (199 119 Euro) sowie den Landkreis Verden (1 310 613 Euro). „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer deutlich verbesserten Situation an unseren Schulen“, erklärt die Kreisverdener SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth. Das Gesamtvolumen der Förderung soll bis zum Jahr 2022 landesweit rund 289 Millionen Euro betragen.

„Die Landesregierung“, so die SPD-Landtagsabgeordnete, „hat schnell gehandelt und mit dem Bund gut verhandelt. So können rund 85 Prozent der Kommunen in Niedersachsen wie auch der Landkreis Verden und seine Städte und Gemeinden mit der Finanzhilfe für die Schulinfrastruktur planen. „Wir als SPD-Landtagsfraktion wollen den Gesetzentwurf nun schnell beraten, um die Förderung so zeitnah wie möglich auf den Weg zu bringen“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth das Verfahren. Dörte Liebetruth weiter: „Von diesen Investitionen werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie die Eltern im Landkreis Verden erheblich profitieren. Wenn der Gesetzentwurf schnell beschlossen wird, können die Maßnahmen kurzfristig beantragt und entsprechend zügig umgesetzt werden“, macht die SPD-Landtagsabgeordnete deutlich. Die Förderanträge können nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Landtag beim Innenministerium gestellt werden.