Gemeinsam mit den Achimer SPD-Ratsmitgliedern Reiner Aucamp und Petra Geisler tauschten sich die beiden über Möglichkeiten aus, die Erzieherausbildung attraktiver zu machen. Einig waren Metze und Liebetruth sich, dass die Ausbildung künftig bezahlt werden müsse; außerdem dürften bei der Qualität der Ausbildung keine Abstriche gemacht werden: Möglich sei das, indem die erste Hälfte der Erzieherausbildung, also die Ausbildung zum Sozialassistenten, zu einer dualen Ausbildung weiterentwickelt werde. Damit am Ende der Erzieherausbildung weiterhin auch eine Hochschulzugangsberechtigung für die jungen Fachkräfte stehe, solle die zweite Hälfte der Ausbildung, also die Erzieherausbildung im engeren Sinne wie bisher grundsätzlich schulisch organisiert bleiben. Das habe auch den Vorteil, dass weiter Meister-BaföG in Anspruch genommen werden könne; Kita-Träger könnten diejenigen, die bei ihnen im Dualen System die Sozialassistenten-Ausbildung erfolgreich absolviert haben, bis zum Erzieherabschluss finanziell unterstützen und ihnen Praxisphasen ermöglichen: Das könne zum Beispiel dann geschehen, wenn sich die jungen Fachkräfte verpflichteten, nach dem Abschluss weiter in ihrer Ausbildungs-Kita zu arbeiten. Felix Metze betonte, wie gefragt Erzieherinnen und Erzieher derzeit seien. Deswegen hält er es für sinnvoll, schon während der Ausbildung Anreize zu bieten, in einer Einrichtung wie der Kita Baden zu bleiben. Auch die Möglichkeiten zur Ausbildung in Teilzeit müssten gestärkt werden, um jungen Eltern den Zugang zu erleichtern. Dörte Liebetruth nahm die gemeinsamen Ideen, die Erzieherausbildung attraktiver zu gestalten, mit in ihrem roten Rucksack, in dem sie Ideen für den Landtag sammelt.
Dörte Liebetruth machte Felix Metze und sein Team auch auf einen Aspekt der neuen Richtlinie des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (Quik) aufmerksam: „Überall dort, wo kurzfristig keine Fachkräfte verfügbar sind, gibt es auch die Möglichkeit, nicht einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als zusätzliche dritte Kräfte in Kita-Gruppen zu beschäftigen. Diese können pädagogisch nachqualifiziert werden. So ist gesichert, dass die personelle Verstärkung schnell und unbürokratisch die Arbeit aufnehmen kann, erklärt Dörte Liebetruth. Als Voraussetzung, um als Quereinsteiger mit Unterstützung der Richtlinie anzufangen, müssten die Aufnahmevoraussetzungen für den Einstieg in die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erfüllt werden: Das können die Berufsfachschule Sozialpädagogik, „berufliche Vorbildung“ oder eine Hochschulreife sein.
Der Landkreis Verden erhält nach der neuen Quik-Richtlinie für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 1.816.000 Euro, um die Kindertagesstätten in der Region mit zusätzlichem Kita-Personal noch besser ausstatten zu können. Das Geld soll für die Beschäftigung zusätzlicher Fach- und Betreuungskräfte in Gruppen für Kinder von 3-6 Jahren verwendet werden und schließt auch Qualifizierungskurse ein.