Dass sich der Landtagsabgeordnete Adrian Mohr von CDU nicht für die Forderungen gegenüber dem Bund aus dem von allen Parteien im Landtag getragenen einstimmigen Landtagsbeschluss stark macht und statt dessen aus Wahlkampfgründen versucht, die Landesregierung zu kritisieren, wundert Dörte Liebetruth. Einstimmig bedeute doch, dass der Beschluss in Hannover auch von ihm als Kreisverdener Abgeordnetem mitgetragen wurde. Liebetruth: „Hier ist endlich parteiübergreifender Einsatz gefragt. Es geht darum, dass Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik gemeinsam und ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit für unsere Heimatregion an einem Strang zieht. Wenn wir als Region zusammenhalten, können wir den nötigen Druck auf den Bund aufbauen.“
In der bisherigen Berichterstattung zur Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Adrian Mohr vermisst Dörte Liebetruth zentrale Informationen. Wichtig sei, dass die sogenannte Alpha-E-Lösung (Schienenausbau) die früheren Planungen zur „Y-Trasse“ ersetze. Liebetruth zitiert aus der Antwort der Landesregierung: „Bei einer Realisierung der „Y-Trasse“ hätte der Bund als Neubauprojekt alle Kosten hinsichtlich der Anpassung von Bahnübergängen getragen. Vor diesem Hintergrund besteht nun die Erwartung, dass der Bund ebenso hinsichtlich Bahnübergangsmaßnahmen im Rahmen der „Alpha-Lösung“ agiert.“ Ähnliches gelte für den Vollschutz vor Bahnlärm. Liebetruth: „Der Bund braucht die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in den Alpha-E-Anrainer-Kommunen wie Verden und Kirchlinteln, um die Hinterland-Anbindung des Seehafens Wilhelmshaven zügig umsetzen zu können. Deswegen sollte der Bund die Bedingungen der Region ohne wenn und aber erfüllen. Dafür müssen schon vor der Bundestagswahl die Weichen gestellt werden.“ Im Übrigen werden Kostenübernahmen für die Anpassung der Bahnübergänge aus dem Landeshaushalt über 2019 hinaus möglich sein, macht Liebetruth deutlich und stellt sich damit gegen die Aussagen von Adrian Mohr. Dass der hier aus dem Zusammenhang gerissen und unvollständig informiere, sei nicht in Ordnung, so Liebetruth. In der Antwort der Landesregierung heißt es dazu konkret:
„Bis einschließlich 2019 kann im erforderlichen Umfang auf die Mittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) zurückgegriffen werden. Im Landeshaushalt stehen bis dahin jeweils 123,5 Millionen Euro pro Jahr für Fördermaßnahmen im Rahmen des NGVFG zur Verfügung. Derzeit wird zudem an einer Folgeregelung für die bisher aus dem Entflechtungsgesetz gespeisten Mittel für das NGVFG gearbeitet, sodass auch künftig ausreichende Haushaltsmittel für die Mitfinanzierung von Bahnübergängen verfügbar sein werden.“ In der mittelfristigen Finanzplanung seien diese Beträge auch für die Zeit nach 2019 fest verankert. Das Land leiste also seinen Beitrag, damit die Bedingungen der Region erfüllt würden – jetzt komme es auf den parteiübergreifenden Einsatz dafür an, dass der Bund endlich nachzieht.
17-7859_Landtagsanfrage_Alpha_E:_Antwort der Landesregierung
17-7927_Einstimmiger_Landtagsbeschluss_Alpha_E_Unterrichtung