Durch die neue Fracking-Gesetzgebung des Bundes sind zwar Trinkwassergebiete, nicht aber alle Wasserschutzgebiete zu Verbotszonen erklärt worden. Auf Bundesebene will sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann deswegen weiter für ein generelles Verbot der Erdgasförderung in jeglicher Art von Wasserschutzgebieten einsetzen; bei der Überarbeitung der Fracking-Gesetzgebung im vergangenen Jahr war ein solches Verbot noch nicht durchsetzbar.
Bis ein generelles Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten durchgesetzt ist, macht sich die stellvertretende SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Dörte Liebetruth dafür stark, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um neue Bohrstellen in Wasserschutzgebieten wie in Scharnhorst zu verhindern. „Aufgrund der seit Februar 2017 geltende Rechtslage muss eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, bevor der Landkreis als Wasserbehörde nach Wasserrecht sein Einvernehmen erklären kann. Das bringt zumindest mehr Transparenz und die Chance, gemeinsam politischen Druck gegenüber den Förderunternehmen aufzubauen.“
Darüber hinaus wollen sich Liebetruth und Jantz-Herrmann auf Landes- und Bundesebene weiter für eine umfassende und unabhängige Kontrolle von Erdgasförderaktivitäten einsetzen. Liebetruth weist darauf hin, dass sich durch die Erdgasförderung geschädigte Bürgerinnen und Bürger in Streitfällen schon jetzt an eine Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen wenden können.