Mit dem "Runden Tisch gegen die Folgen der Gasförderung" hatte sich Mitte Juni über Parteigrenzen hinweg ein breites gesellschaftliches Bündnis von Bürgerinitiativen, Bürgermeistern, Kirchen, Landvolk, Nabu sowie Haus und Grund gebildet. Der Verdener Kreistag hat in einem einstimmigen Beschluss deutlich gemacht, was an den Gesetzentwürfen geändert werden müsse: Dazu gehörte u. a. der Schutz von allen Trinkwasserschutzgebieten, so dass diese von jeglichem Bohrloch-Bergbau ausgenommen sein würden. Die Unteren Wasserbehörden und weitere beteiligten Behörden vor Ort seien rechtlich zu stärken. Zu den Forderungen gehörte neben einem Stopp der Lagerstättenwasserverpressung, dem Verbot des Abfackeln von Gasen auch ein generelles Frackingverbot.
Beim SPD-Parteikonvent, dem kleinen Bundesparteitag, konnte ich zuvor mit Unterstützung der Abgeordneten Christina Jantz-Herrmann und Lars Klingbeil einen Beschluss für Verbesserungen an den Gesetzentwürfen durchsetzen: Die SPD forderte darin ihre CDU/CSU-Koalitionspartner auf, Farbe zu bekennen und Regelungen für eine Beweislastumkehr im Bergschadensrecht, den Vorrang des Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen sowie eine möglichst oberirdische Lagerstättenwasser-Aufbereitung auf dem aktuellen Stand der Technik mitzutragen. Verbotszonen für Fracking und Verpressung sollten, so der SPD-Beschluss, um Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung und Wassereinzugsgebiete für die Lebensmittelherstellung erweitert werden.
Einige dieser Forderungen hat der Bundestag beschlossen: Zwar wird Fracking nur in unkonventionellen Lagerstätten verboten, aber immerhin macht das neue Gesetzespaket für Fracking eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung zur Pflicht – und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung. Lagerstättenwasser muss jetzt auf dem Stand der Technik aufbereitet werden; eine Verpressung ist nach einer Übergangszeit nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Der Trinkwasserschutz wird verbessert, wenn auch noch weitgehendere Regelungen wünschenswert gewesen wären. Die Landkreise bekommen mehr Einflussmöglichkeiten, um Fracking zu verhindern. Gut ist, dass die die Bergschadenshaftung auf die konventionelle Erdgasförderung ausgeweitet wird; die Bergschadensvermutung, die eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten enthält, kann künftig auch bei Erdbeben zur Anwendung kommen. Ungelöst bleibt leider die Frage des "Abfackelns".
Auch durch unser Engagement haben wir also Wichtiges gewonnen, aber noch lange nicht alles. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Wenn bald auch der Bundesrat über das Gesetzespaket entschieden hat, kommt es darauf an, gemeinsam die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um die Risiken für Mensch und Natur im Kreis Verden zu verringern. Gleichzeitig müssen die Gründe für die Krebshäufungen in der Region weiter erforscht und Konsequenzen gezogen werden. Und wir sollten nicht vergessen: Wie hoch die Nachfrage nach Erdgas und Erdöl ist, können nicht zuletzt wir alle als Verbraucher ein bisschen beeinflussen.